Gesetze / Handwerkstatistikgesetz

HwStatG

§ 2 Erhebungseinheiten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen

1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1

der Handwerksordnung.

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