Gesetze / Handwerkstatistikgesetz
HwStatG§ 2 Erhebungseinheiten
Stand: 10.06.2019
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen
1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1
der Handwerksordnung.